Was ist die 5R Regel?
Die 5R Regel ist eine inhaltliche Stütze für die Medikamenten-Kontrolle in Bezug auf den Patienten und die Verabreichung. „R“ steht dabei für „richtig“ und meint:
- Der richtige Patient (the right patient)
- Das richtige Arzneimittel (the right drug)
- Die richtige Dosierung (the right dose)
- Die richtige Applikationsart (the right route of administration)
- Der richtige Zeitpunkt (the right time)
Die 5R Regel für Medikamente wird beim Sortieren, Verteilen und Verabreichen von Arzneimitteln angewandt, um Fehler und Verwechslungen zu vermeiden.
Warum ist die 5R Regel so wichtig und wer wendet sie an?
Werden im Umgang mit Arzneimitteln Fehler begangen, sei es in der Dosierung, Dokumentation, Zuordnung oder Einnahme bzw. Verabreichung, kann das schwerwiegende Folgen haben. Aus einer Studie, die 2018 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht wurde, geht hervor, dass alleine in der Schweiz 8 bis 15 Prozent aller Krankenhauspatienten von einer Falschmedikation betroffen sind. Umso wichtiger ist, gerade im Krankenhaus, ein absolut korrekter Ablauf in der Medikamentenvergabe.
Das Prinzip der 5 Rights of Medication liefert dabei eine entscheidende Orientierung und schließt mehrere Personengruppen ein, die in den Prozess des Medikamentenmanagements involviert sind. Begonnen bei behandelnden Ärzte*innen, die Arzneimittel verordnen und einen Medikamentenplan erstellen, über Krankenhausapotheker*innen bis hin zum Pflegepersonal, welches das Arzneimittel übergibt.
Wie unterstützt Apothekenautomatisierung die 5R Regel?
Automatisierte Prozesse durch einen Kommissionierautomat und das Unit-Doses-Kozept helfen dabei, die 5 Rights of Medication im gesamten Prozess der Medikamentenversorgung im Krankenhaus umzusetzen.
Eine elektronische Patientenakte verringert Fehler in der Rezepterstellung
Der digitale Ablauf beginnt damit, dass das ärztliche Personal die Patientenakte elektronisch einsieht und so einschätzen kann, welche Arzneimittel verschrieben werden können und welcher Wirkstoff aufgrund bereits bekannter Unverträglichkeiten oder Vorerkrankungen nicht infrage kommt.
Anschließend werden die notwendigen und verschriebenen Medikamente als Rezept direkt an das verbundene Verordnungssystem übermittelt. Hier sind sie transparent von der Erstellung über die Beschaffung bis hin zur Vergabe für alle Beteiligten einsehbar.
In der Zentralapotheke können die zuständigen Apotheker*innen, die ebenfalls Einblicke in die elektronische Patientenakte haben, das Rezept anschließend prüfen und gegebenenfalls Anpassungsvorschläge unternehmen. Dieser zweite prüfende Blick verhindert zusätzlich, dass ein falsches oder unverträgliches Medikament verordnet und verabreicht wird.